Rechtsanwaltsvertrag: Pflicht zur Beratung über die Erfolgsaussichten einer in Aussicht genommenen Rechtsverfolgung; Pflicht zur Aufklärung über eine Verschlechterung der Erfolgsaussichten bei Veränderung der Ausgangslage; Anscheinsbeweis für beratungsgerechtes Verhalten des Mandanten bei bestehendem Deckungsanspruch gegen den Rechtsschutzversicherer
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