Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Bedenken bzgl § 8 Abs 7 S 2 Halbs 1 KAG BB wegen zeitlich unbegrenzter Festsetzbarkeit von Kommunalabgaben - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Erschöpfung des Hauptsacherechtswegs
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