Aktenzeichen VI ZB 27/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:200922BVIZB27.22.0
RCN:
RCN6MN93UJMCVE8DAG

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.09.2022

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrunds mit Bezugnahme auf eine nicht beigefügte eidesstattliche Versicherung

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