Aktenzeichen 1 StR 530/09

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RCN6MMBBKVX5EKA5PP

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.05.2010

Verwerfung der Revision ohne Hauptverhandlung: Umfang des Rechts des Angeklagten zur Gegenerklärung

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Verfahrensgang

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Az. 1 StR 530/09
Bundesgerichtshof, 1 StR 530/09, 12.05.2010.
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