Stattgebender Kammerbeschluss: Auslieferung zur Strafverfolgung verstößt bei Gefahr politischer Verfolgung des Betroffenen im Zielstaat gegen Art 2 Abs 2 S 1, S 2 GG - Zur Sachaufklärungspflicht der Fachgerichte hinsichtlich der Gefahr der politischen Verfolgung des Verfolgten im Zielstaat der Auslieferung (hier: Russische Föderation) - einseitig formulierte Erwartung des ersuchten Staates zur Behandlung des Auszuliefernden im Zielstaat steht vorliegend einer verbindlichen Zusicherung des ersuchenden Staates nicht gleich
ÖffnenErlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf die Außervollzugsetzung der Auslieferung des Beschwerdeführers an die Russische Föderation zur Strafverfolgung
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