Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Darlegung einer Grundrechtsverletzung - hier: Auferlegung eines Ordnungsgeldes gem § 178 GVG wegen mehrfachen verspäteten Erscheinens vor Gericht sowie beharrlicher Weigerung, sich anlässlich einer Zeugenvernehmung sowie zur Urteilsverkündung zu erheben
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