Aktenzeichen 1 StR 684/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:260319B1STR684.18.0
RCN:
RCN6KNRR37Y8FUAV4F

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 26.03.2019

Schwere seelische Abartigkeit als Indiz für Beeinträchtigung des Steuerungsvermögens

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