Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG durch unzureichend begründete Entscheidung über die Fortdauer von Untersuchungshaft über die Frist des § 121 Abs 1 StPO hinaus - Überlastung des Gerichts vermag Fortdauer der U-Haft nicht zu rechtfertigen - Gegenstandswertfestsetzung
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