Aktenzeichen 2 BvR 2552/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20171220.2bvr255217
RCN:
RCN6JJZ7BW8BP8BS83

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 20.12.2017

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG durch unzureichend begründete Entscheidung über die Fortdauer von Untersuchungshaft über die Frist des § 121 Abs 1 StPO hinaus - Überlastung des Gerichts vermag Fortdauer der U-Haft nicht zu rechtfertigen - Gegenstandswertfestsetzung

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