Voraussetzungen einer Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
ÖffnenBewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Konkurrenzverhältnis mehrerer Tatausführungshandlungen; nicht geringe Menge bei einer Amphetaminzubereitung
ÖffnenDer Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.