Aktenzeichen 4 StR 407/09

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RCN6GXS7ZQJ6G5JCHD

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 21.01.2010

Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Aufhebung der Identität zwischen Anklage und abgeurteilter Tat wegen Veränderung des Tatzeitraums

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