Nichtannahmebeschluss: Zur Rechtmäßigkeit der Durchsuchung einer von Dritten genutzten Wohnung gem § 102 StPO (Durchsuchung beim Beschuldigten) statt gem § 103 StPO (Durchsuchung bei anderer Person) - Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung unzulässig
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