Aktenzeichen 4 StR 99/12

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 13.12.2012

Einfuhr und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Konkurrenzrechtliche Beurteilung mehrerer Beihilfehandlungen; Abgrenzung von Mittäterschaft und Teilnahme; Akzessorietät der Beihilfe in den Fällen der Bewertungseinheit

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