Aktenzeichen XII ZB 52/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:140922BXIIZB52.22.0
RCN:
RCN6CAR45EF9ZVT6L3

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.09.2022

Unterbringungsverfahren: persönliche Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren notwendig; Feststellungen zum Ausschluss der freien Willensbildung

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