(Vertragsarzt - schuldhafte Pflichtverletzung - gerichtliche Überprüfung - Rechtsschutz bei Quartalshonorarbescheiden und Voranfragen - Medizinprodukt - Herstellerangaben zur ungefähren Ergiebigkeit - Abweichungen des Vertragsarztes - keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung - Hinzurechnung des § 2 Abs 5 MPBetreibV zu den beachtenden Vorgaben des § 72 Abs 2 SGB 5 - Beachtung der Gebrauchsanweisungen und sonstiger Herstellerangaben)
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