Aktenzeichen 5 StR 467/12

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RCN:
RCN6BHL43W22YKVU6U

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.01.2014

Verfallsanordnung: Voraussetzungen des Wertersatzverfalls gegen einen drittbeteiligten Finanzdienstleister in einem Betrugsverfahren

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