Aktenzeichen 1 BvR 3057/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2013:rs20130716.1bvr305711
RCN:
RCN6ABR7GS68PMV4DC

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 16.07.2013

Anhörungsrüge zur Rechtswegerschöpfung iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG entbehrlich, wenn mit der Verfassungsbeschwerde keine Verletzung von Art 103 Abs 1 GG gerügt wird - Sowie zu den Voraussetzungen, unter denen eine Anhörungsrüge aufgrund des Subsidiaritätsgrundsatzes erforderlich ist - hier: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch Nichtzulassung der verwaltungsprozessualen Berufung trotz ernstlicher Zweifel an Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils (§ 124 Abs 2 Nr 1 VwGO) - Gegenstandswertfestsetzung

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