Aktenzeichen V ZB 118/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:200917BVZB118.17.0
RCN:
RCN69FEUR5EDVJNWMN

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.09.2017

Zurückweisungshaftsache: Anforderungen an die Begründung des Haftantrags; Anwendbarkeit der Voraussetzungen einer Inhaftnahme zur Sicherung der Rücküberstellung nach der Dublin-III-Verordnung; Prüfungsumfang der Haftgerichte

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Verfahrensgang

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Az. V ZB 118/17
Bundesgerichtshof, V ZB 118/17, 20.09.2017.
Az. 4 T 939/17
LG Traunstein, 4 T 939/17, 28.04.2017.
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