Aktenzeichen 1 BvR 33/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180612.1bvr003318
RCN:
RCN694RDE7WUF4XADF

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 12.06.2018

Nichtannahmebeschluss: Billigkeitsentscheidung gem § 163 AO (juris: AO 1977) setzt zwingende atypische Besonderheiten als Rechtfertigung einer Abweichung von den im Rahmen des § 33 EStG anzuwendenden Grundsätzen der Abschnittsbesteuerung sowie des Zufluss- und Abflussprinzips voraus - hier: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Versagung eines Billigkeitserlasses gem § 163 AO 1977 bzgl außergewöhnlicher Belastungen für den behindertengerechten Umbau eines Wohnhauses

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