Aktenzeichen 29 W (pat) 575/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BPatG:2020:050820B29Wpat575.17.0
RCN:
RCN66582GDL4PW9JYF

Verknüpfte Entscheidungen

Bundespatentgericht: Beschluss vom 05.08.2020

Markenbeschwerdeverfahren – "Pappo/PAGO (IR-Marke)" – Warenidentität – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – eine evtl. Bekanntheit der Widerspruchsmarke für Fruchtsäfte in Österreich genügt nicht zur Bejahung einer gesteigerten Kennzeichnungskraft im Inland

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