Aktenzeichen I ZR 240/12

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RCN65ES3A7JLUGEVKF

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 05.02.2015

Unterlassungsprozess wegen Markenverletzung im Internet: Haftung eines Internetauktionshauses für Rechtsverstöße Dritter im Rahmen der automatisierten Einstellung von Verkaufsangeboten; Vortragslast hinsichtlich eines Handelns im geschäftlichen Verkehr; gesteigerte Überwachungspflicht des Internetauktionshauses bei Angebotsinformationen über eine Email-Service - Kinderhochstühle im Internet III

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Verfahrensgang

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Az. I ZR 139/08
Bundesgerichtshof, I ZR 139/08, 22.07.2010.
Az. I ZR 240/12
Bundesgerichtshof, I ZR 240/12, 05.02.2015.
Az. 3 U 216/06
Oberlandesgericht Hamm, 3 U 216/06, 10.12.2007.
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