Aktenzeichen XI ZR 198/11

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RCN643QUYK8HRNMLK8

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 17.07.2012

Rückabwicklung der Finanzierung eines steuersparenden Immobilienerwerbs: Arglistige Täuschung über die Vertriebsprovision und die erzielbare Miete; Darlegungs- und Beweislast bei negativer Feststellungsklage; Bereicherungsanspruch des Darlehensgebers bei Unwirksamkeit des Darlehensvertrages

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