Aktenzeichen 2 B 13/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2019:170719B2B13.19.0
RCN:
RCN62JSM452M3LTVNH

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 17.07.2019

Erforderlichkeit eines aussagepsychologischen Gutachtens; Beurteilung einer Zeugenaussage als originäre tatrichterliche Aufgabe

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Verfahrensgang

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Az. 2 B 13/19
Bundesverwaltungsgericht, 2 B 13/19, 17.07.2019.
Az. 14 LB 2/17
Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, 14 LB 2/17, 27.11.2018.
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