Aktenzeichen 3 StR 210/11

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RCN5YKMBJ3N3DK58JK

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 30.08.2011

Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Beweisverwertungsverbot bei grober Missachtung des Richtervorbehalts infolge der Verkennung einer Gefahr im Verzug bei der Anordnung der Wohnungsdurchsuchung

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