Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 28.07.2010
Nichtannahmebeschluss: Keine unzulässige richterliche Rechtsfortbildung durch Zubilligung einer Entschädigung in analoger Anwendung von § 87 Abs 2 Nr 2 BBergG - hier: Verlegung einer Telekommunkationsleitung bei Ausweitung eines Tagebergbaugebietes - Zur Frage, ob einem Telekommunikationsleitungsrecht Eigentumsschutz nach Art 14 GG zukommt