Aktenzeichen III ZR 368/13

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 15.05.2014

Online-Buchung eines Lehrgangs in Naturheilverfahren: Anforderungen an eine formgerechte Widerrufsbelehrung bei deren Abrufbarkeit über eine gewöhnliche Webseite; Unwirksamkeit einer vorformulierten Bestätigungserklärung im Opt-in-Verfahren; Einwendungsausschluss bei Widerruf des Kunden

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