Aktenzeichen 1 StR 216/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:220817U1STR216.17.0
RCN:
RCN5X2CHSYM5A287BX

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 22.08.2017

Entfernung des Angeklagten aus dem Saal bei der Zeugenvernehmung: Vorrang der Unterrichtung des Angeklagten durch simultane Videoübertragung; Beruhen des Urteils auf der Ablehnung des Antrags auf Videoübertragung

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