Aktenzeichen V ZR 72/11

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RCN:
RCN5WYV3M4PGACC4SM

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 01.02.2013

(Haftung beim Grundstückskauf: Aufklärungspflicht über die Ertragsfähigkeit eines Hausgrundstücks bei vertraglich vereinbarten Informationspflichten) 

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Verfahrensgang

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Az. V ZR 72/11
Bundesgerichtshof, V ZR 72/11, 01.02.2013.
Az. 4 U 86/09
Oberlandesgericht Hamm, 4 U 86/09, 14.07.2009.
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