Aktenzeichen XII ZB 243/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:100321BXIIZB243.20.0
RCN:
RCN5WLCGC42KLF45CT

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.03.2021

Ehewohnung nach Scheidung: Sperrwirkung des Überlassungsanspruchs für den Herausgabeanspruch; zeitliche Grenze für Geltendmachung des Anspruchs auf nachehezeitliche Überlassung

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Verfahrensgang

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Az. XII ZB 243/20
Bundesgerichtshof, XII ZB 243/20, 10.03.2021.
Az. 9 UF 78/19
Oberlandesgericht Hamm, 9 UF 78/19, 24.04.2020.
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