Aktenzeichen AN 17 K 16.01925

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RCN:
RCN5WFQ8S7MABLMTJK

Verknüpfte Entscheidungen

VG Ansbach: Entscheidung vom 23.07.2018

Baugenehmigung, Anspruch, Anpassung, Befähigung zum Richteramt, Beschlussberichtigung, Kostentragungspflicht, Verpflichtungsklage, Rechtsmittelbelehrung, Denkmalpflege, Erforderlichkeit, Sanierung

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Verwaltungsgericht Ansbach: Berichtigungsbeschluss vom 23.07.2018

Keine Inhaltsangabe verfügbar.

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VG Ansbach: Urteil vom 18.07.2018

Anerkennung baulicher Aufwendungen im Rahmen der Erteilung einer einkommenssteuerrechtlichen Grundlagenbescheinigung

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