Aktenzeichen EnVR 42/11

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RCN:
RCN5SKTQR28BHB395C

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.10.2012

Stromnetzentgelt: Bestimmung des Mindestentgelts bei Abrechnung von mehr als 2.500 Benutzungsstunden - Pumpspeicherkraftwerke III

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