Aktenzeichen XII ZB 427/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:130520BXIIZB427.19.0
RCN:
RCN5SFF6MNYJR9VXWW

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Vorlagebeschluss vom 13.05.2020

Volljährigenadoption: Anfechtbarkeit des Annahmebeschlusses; Anfrage an das BVerfG: Besteht auch bei Vorliegen besonderer Umstände nicht die Möglichkeit bei der sog. schwachen Volljährigenadoption für einen Angenommenen, der bis zur Annahme als Kind seinen Geburtsnamen als Familiennamen, nicht aber als Ehenamen geführt hat, diesen Geburtsnamen als alleinigen Familiennamen fortzuführen?

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