Aktenzeichen 1 BvR 882/09

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100325.1bvr088209
RCN:
RCN5RXN6KFUYYXR6BZ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 25.03.2010

Stattgebender Kammerbeschluss: Zurückweisung einer zivilprozessualen Berufung durch Beschluss (§ 522 Abs 2 ZPO) trotz grundsätzlicher Bedeutung der Sache verletzt Rechtsschutzanspruch - hier: Wirkung des Widerrufs eines Beitritts zu einer KG nach dem Haustürwiderrufsgesetz (juris: HTürGG) im Außenverhältnis - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro

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