Stattgebender Kammerbeschluss: Zurückweisung einer zivilprozessualen Berufung durch Beschluss (§ 522 Abs 2 ZPO) trotz grundsätzlicher Bedeutung der Sache verletzt Rechtsschutzanspruch - hier: Wirkung des Widerrufs eines Beitritts zu einer KG nach dem Haustürwiderrufsgesetz (juris: HTürGG) im Außenverhältnis - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Öffnen