Aktenzeichen 1 StR 351/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:210218U1STR351.17.0
RCN:
RCN5RGRXUWLN45QUW6

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 21.02.2018

Totschlag: Minder schwerer Fall bei Provokation des Täters durch ehewidriges intimes Verhältnis

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