Aktenzeichen 28 W (pat) 47/11

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RCN:
RCN5QPXRXREXKHJZ6B

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 14.11.2011

Markenbeschwerdeverfahren – "LCM" – kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

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