Aktenzeichen VIII ZR 340/10

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RCN5N6WW9AQ6QR9JME

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 06.07.2011

Wohnraummiete: Darlegungs- und Beweislast für eine Verletzung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit bei der Abrechnung der Betriebskosten durch den Vermieter

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