Aktenzeichen 2 BvR 1872/10

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2013:rk20130227.2bvr187210
RCN:
RCN5M9JZ67FASGD2ZN

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 27.02.2013

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei Freiheitsentziehungen (Art 104 Abs 1 S 1 GG, Art 2 Abs 2 S 2 GG) - hier: Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung, wenn es das gem § 4 Abs 2 S 1 FrhEntzG einstweilig zuständige Gericht unterlässt, die gem § 11 Abs 2 S 2 FrhEntzG unterbliebene Anhörung des Betroffenen unverzüglich nachzuholen

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