Aktenzeichen 33 W (pat) 550/11

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RCN:
RCN5KJH7JGC35MXMZZ

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 02.07.2013

Markenbeschwerdeverfahren – "Annette von Droste zu Hülshoff Stiftung" – zur Eintragungsfähigkeit der Bezeichnung einer Stiftung mit dem Namen einer bekannten Person - bekannte Dichterin, deren Werke zum deutschen Kulturerbe zählen: dieser Umstand allein rechtfertigt nicht ihre Zurückweisung wegen fehlender Unterscheidungskraft oder eines Freihaltungsbedürfnisses – fehlende Eintragungsfähigkeit für Waren oder Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dieser Person oder ihrem Werk stehen

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