Aktenzeichen 1 BvR 407/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20110714.1bvr040711
RCN:
RCN5KFGFBAAKP6QTJZ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 14.07.2011

Stattgebender Kammerbeschluss: Zulässigkeit der Werbung für Arztpraxis mit interessengerechter und sachangemessener Information - hier: unzureichend begründete berufsrechtliche Sanktionierung der Werbung unter Verwendung des Begriffs "Zahnärztehaus" verletzt betroffene Zahnärzte in Berufsausübungsfreiheit - insbesondere unzureichende berufsgerichtliche Darlegung der Irreführung - Gegenstandswertfestsetzung auf 12000 Euro

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