Aktenzeichen 4 StR 290/11

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RCN:
RCN5H8REHJQ3S4QS3P

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 12.01.2012

Strafzumessung bei schwerem Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung: Voraussetzungen eines Täter-Opfer-Ausgleichs bei mehreren Geschädigten

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