Aktenzeichen M 21 K 17.4816

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RCN5H8R67YD5HLANXJ

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VG München: Urteil vom 22.08.2018

Rechtmäßigkeit des Ruhens von Versorgungsbezügen wegen eines von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung anstelle einer laufenden Versorgung gezahlten Kapitalbetrages

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