Aktenzeichen 1 StR 523/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:060416B1STR523.15.0
RCN:
RCN5H36MYC5VDHCFFN

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.04.2016

Steuerhinterziehung: Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei Steuerverkürzung durch ein Taxi- und Mietwagenunternehmen

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