Aktenzeichen XII ZR 40/09

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RCN:
RCN5GHR4UYTSJG5NJD

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 09.02.2011

Zugewinnausgleich: Bemessung des Goodwills einer freiberuflichen Praxis bei Berücksichtigung des Unternehmerlohns und der Ertragssteuern sowie des Verbots der Doppelverwertung

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Verfahrensgang

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Az. XII ZR 40/09
Bundesgerichtshof, XII ZR 40/09, 09.02.2011.
Az. 1 UF 119/07
Oberlandesgericht Hamm, 1 UF 119/07, 15.01.2009.
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