Aktenzeichen VII ZR 153/08

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ECLI:
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RCN:
RCN5F24KGKRZ7A9Z8M

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 11.02.2010

Kosten der Beweissicherung: Aufrechnung mit einem materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch wegen der Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens

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Verfahrensgang

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Az. VII ZR 153/08
Bundesgerichtshof, VII ZR 153/08, 11.02.2010.
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