Aktenzeichen 2 BvR 2283/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2019:rk20190719.2bvr228318
RCN:
RCN5EMDN4YTUYUX7JY

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Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 19.07.2019

Stattgebender Kammerbeschluss: Überraschende sowie nicht nachvollziehbare Kostenentscheidung im zwangsversteigerungsrechtlichen Zuschlagsbeschwerdeverfahren verletzt Art 3 Abs 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot

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