Aktenzeichen VII ZR 77/08

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RCN5D8WUFKFX6QT6GQ

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 22.07.2010

Haftung des bauaufsichtsführenden Architekten: Verjährung bei arglistigem Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels; Verletzung einer Organisationsobliegenheit des arbeitsteilig tätigen Architekten; Anschein einer Bauüberwachungspflichtverletzung bei schwerwiegendem Baumangel; Ersatz für entfernte Mangelfolgeschäden

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