Aktenzeichen 2 StR 92/14

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RCN5D848VL6GWSCRLP

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 22.10.2014

Beweiswürdigung in einem Strafverfahren wegen Kindesmissbrauchs: Anforderungen an die Darstellung einer Zeugenaussage in den Urteilsgründen bei einem Fall von „Aussage gegen Aussage“

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