Aktenzeichen 1 BvR 2781/13

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2014:rk20140908.1bvr278113
RCN:
RCN5AMZH8KXYM5ZX8S

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 08.09.2014

Nichtannahmebeschluss: Durchsetzungsannahme (§ 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG) nicht geboten, da nach Vergleich im Ausgangsverfahren auch im Falle einer Zurückverweisung kein günstigeres Ergebnis erreichbar ist

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Verfahrensgang

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Az. 1 BvR 2781/13 - Vz 11/14
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2781/13 - Vz 11/14, 20.08.2015.
Az. 1 BvR 2781/13
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2781/13, 08.09.2014.
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