Aktenzeichen I ZB 65/12

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RCN:
RCN59TGD5BATHRAKQ2

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 17.10.2013

Markeneintragungs- oder -löschungsverfahren: Prüfung des Wegfalls des absoluten Schutzhindernisses fehlender Unterscheidungskraft sowie Freihaltungsbedürfnisses durch Verkehrsdurchsetzung; Berücksichtigung einer Fehlertoleranz bei einem Meinungsforschungsgutachten; Bedeutung einer zwischenzeitlich beschränkten Benutzung der Streitmarke als Bestandteil eines zusammengesetzten Zeichens - test

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Verfahrensgang

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Az. I ZB 65/12
Bundesgerichtshof, I ZB 65/12, 17.10.2013.
Az. 29 W (pat) 22/11
Bundespatentgericht, 29 W (pat) 22/11, 27.06.2012.
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