Aktenzeichen 1 BvR 2771/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2021:rs20210608.1bvr277118
RCN:
RCN59NJ5HJ2WFVWZAQ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 08.06.2021

Kenntnis von Zero-Day-Schwachstellen verpflichtet Sicherheitsbehörden zur Abwägung gegenläufiger Belange (Strafverfolgung / Integrität informationstechnischer Systeme) und ggf zur Meldung an Hersteller - hier: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Möglichkeit des Ausnutzens von IT-Sicherheitslücken zwecks Quellen-Telekommunikationsüberwachung durch die Sicherheitsbehörden (hier: gem § 54 Abs 2 PolG BW) ohne entsprechenden Schwachstellen-Management - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Darlegung der Beschwerdebefugnis sowie wegen Subsidiarität

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