Aktenzeichen M 8 K 15.2295

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RCN:
RCN58LCA9Q4FQR3UTY

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VG München: Urteil vom 29.02.2016

Verletzung des Rücksichtnahmegebots auch gegenüber nicht direkt angrenzenden Nachbarn bei Ausbruch des Vorhabens aus Hausgruppe

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